Wie wir Ihnen in unserem Newsletter bereits mitteilten, sind Sie als Gesellschaft ab dem 1. Januar 2015 verpflichtet, bei Ausschüttungen neben der abzuführenden Kapitalertragsteuer auch die darauf entfallende Kirchensteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Gesellschaft haftet für die Abführung der Kirchensteuer ihrer Gesellschafter.
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Der Handel über das Internet verzeichnet in vielen Bereichen rasante Zuwachsraten. Deshalb wollen immer mehr Unternehmen und Freiberufler aus der „Old Economy“ im Internet Flagge zeigen. Sie rechnen hierbei mit der Unterstützung ihres Steuerberaters.
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Als Unternehmer kennen Sie die steuerlichen und handelsrechtlichen Anforderungen an das Rechnungswesen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) fordern die Nachprüfbarkeit und Vollständigkeit der Buchführung sowie die lückenlose Dokumentation aller Belege („keine Buchung ohne Beleg“). Das hat besondere Bedeutung bei der Umsatzsteuer. Hier sind die Anforderungen besonders hoch.
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