Zum 01.01.2015 tritt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aller Branchen deutschlandweit
ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde in Kraft.
Als Arbeitgeber sind Sie grundsätzlich verpflichtet, Ihren Arbeitnehmern diesen Mindestlohn zu zahlen.
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Wie wir Ihnen in unserem Newsletter bereits mitteilten, sind Sie als Gesellschaft ab dem 1. Januar 2015 verpflichtet, bei Ausschüttungen neben der abzuführenden Kapitalertragsteuer auch die darauf entfallende Kirchensteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Gesellschaft haftet für die Abführung der Kirchensteuer ihrer Gesellschafter.
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Der Handel über das Internet verzeichnet in vielen Bereichen rasante Zuwachsraten. Deshalb wollen immer mehr Unternehmen und Freiberufler aus der „Old Economy“ im Internet Flagge zeigen. Sie rechnen hierbei mit der Unterstützung ihres Steuerberaters.
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