Unternehmensberatung

Unternehmensfinanzierung


Partnerschaft auch in den sensibelsten Momenten

Vertrauen, Verantwortung, Verbindlichkeit

 

Finanzierungsgrundsätze:

Die Unternehmensfinanzierung sollte von nachhaltigen Leitlinien getragen werden. Dazu gehört in erster Linie eine sinnvolle, spezifische und widerspruchsfreie Finanzierungsstrategie.

 

Ein weiterer Grundsatz der Unternehmensfinanzierung ist, neben den noch näher zu besprechenden allgemeinen Finanzierungsregeln und -kennzahlen, ganz einfach der gesunde Menschenverstand. Vorsichtig handeln, nur kalkulierbare Risiken eingehen, große Abhängigkeiten verhindern und die unternehmerische Freiheit sicherstellen.


Die allgemeinen Finanzierungsregeln beziehen sich auf die erforderliche Fristenkongruenz, d.h., dass die Rückzahlungsdauer immer zu der Kapitalnutzung passen muss.


Vorgehensweise prüfen:

: Ermittlung des Finanzierungsbedarfs
: Mittel- und langfristiges Finanzierungskonzept erstellen
: Kapitalbeschaffung durch öffentliche Fördermittel?
: Finanzierungscontrolling und reporting durchführen
: Alternative Finanzierungsformen prüfen
: Finanzierungsalternativen prüfen (Leasing, Factoring …)

 

Qualitätssicherung in der Unternehmensfinanzierung - 9 Fragen dazu:

1. Ist die explizit festgelegte Finanzierungsstrategie geeignet, die Unternehmensstrategie
    bestmöglich zu fördern?
2. Ist die Kapitalstruktur so gewählt, dass alle im normalen Geschäftsverlauf erwartbaren
    Risiken getragen werden können?
3. Wurden alle finanzierungsrelevanten Risiken erfasst, bewertet, kategorisiert und
    bewusst behandelt?
4. Stehen ausreichende Finanzierungsquellen zur Verfügung, um sinnvolle Investitionen
    umzusetzen?
5. Sind die Finanzierungsquellen so diversifiziert, dass unerwünschte Abhängigkeiten
    vermieden werden?
6. Sind Bilanz und Finanzierungskosten in dem Sinne optimiert, dass bei gewünschtem
    Risikoprofil die Finanzierungskosten minimal sind?
7. Sind die Liquiditätsreserven so hoch, dass die erwartbare Dauer von Entscheidungen
    durch Gesellschafter sinnvoll überbrückt werden kann?
8. Erfolgt ein nach Risiko und Ertrag bewusst gesteuertes Asset Management?
9. Sind alle sinnvollen internen Möglichkeiten der Finanzierung umgesetzt?

 

Finanzkommunikation

Wie gehen Sie mit Ihren Unternehmenszahlen um? Werden Ihre Banken regelmäßig und umfassend über die geschäftliche Entwicklung informiert? Besteht eine verlässliche und transparente Planung, die der Bank bekannt ist?

Gute Finanzkommunikation zahlt sich in schwierigen Unternehmensphasen aus. Denn genau in dieser Zeit ist Vertrauen die wichtigste Währung. Und dieses Vertrauen in das Unternehmen kann nur dann gegeben sein, wenn maximale Informationen der Bank Sicherheit geben.

 

Eckpfeiler der Finanzkommunikation:

: Zeitnahe Veröffentlichung von Geschäfts- und Quartalsberichten
: Regelmäßiges Finanzpartnertreffen (regelmäßige Mitteilungen)
: Systematisches Datenmanagement für Reporting– und Analysezwecke
  (Factbook, Unternehmenspräsentation …)
: Ggf. externes Rating
: Internetauftritt
: Systematische Pressearbeit

 

Inhalte der Finanzkommunikation

: Beschreibung der Unternehmensgeschichte ("Story")
: Organigramm der gesellschaftsrechtlichen Struktur
: Gesellschaftsverträge, Handelsregister- und ggf. Grundbuchauszüge
: Einkommensteuererklärungen und Bescheide
: Jahresabschlüsse, monatliche BWAs inkl. Abgrenzungen
: Angaben zur Investitionsentwicklung und Planung
: Darstellung der Branchen- und Wettbewerbsstruktur
: Darlegung der Unternehmensstrategie und der Unternehmensziele
: Beschreibung der unternehmerischen Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie
: Informationen über sonstige weiche Faktoren: Management, Führungsstrukturen,
  Nachfolgeregelung, Organisation
: Organigramm zur Unternehmensorganisation und personellen Besetzung
: Darstellung des Risikomanagementsystems bzw. sonstige Dokumente,
  die das Risikomanagementsystem beschreiben (QM-Handbuch)
: OP-Listen, Warenbestand
: Aktueller Versicherungsspiegel
: Übersicht über Patente
: Offenlegung von Eheverträgen und Nachlassregelungen

 

Unsere Handlungsempfehlungen für Unternehmer

: Finanz- und Liquiditätsplanung mehr Gewicht einräumen
: Finanzierungspartner diversifizieren
: Höhere Wertschätzung und Abbau emotionaler Vorbehalte
  gegenüber Finanzkommunikation
: Bei der kaufmännischen Struktur müssen die Ziel- und Strategieorientierung
  sowie das Controlling verbessert werden
: Finanzkommunikation stärker an tatsächlichen Erwartungen der Kapitalgeber orientieren
: Steuerliche Optimierung des Finanzierungskonzeptes.

 

Sprechen Sie mit uns: team@strumberger.com

Bankenrating

Die Banken sind verpflichtet, die Bonität ihrer Kredite zu bewerten. Dieses Thema betrifft nicht nur Großbetriebe sondern alle Unternehmen.

 

Die Banken müssen dabei nach einem Schema vorgehen, mit dem sie versuchen, mögliche Kreditrisiken herauszufinden. Das bietet auch Chancen für Verbesserungen. Und sollte es tatsächlich Schwachstellen geben, ist es besser, Sie als Unternehmer wissen das, bevor es die Bank herausfindet.

 

: Rating ist letztlich nichts anderes als ein Bonitätsurteil. Die Hauptfunktion eines Ratings
   ist, Transparenz und somit Vergleichbarkeit für Investoren und Gläubiger hinsichtlich
   des Risikos einer Finanzanlage zu schaffen.

 

: Damit soll das Rating einen objektiven Maßstab darstellen. Es dient zugleich als Entschei-
   dungshilfe für das Portfolio-Management und ist die Grundlage für eine adäquate Preis-
   gestaltung eines Investments, wie beispielsweise einer Anleihe oder eines Kredits.

 

: Beim Rating handelt es sich ausschließlich um die risikoaverse Betrachtung des Fremd-
   kapitalgebers (z. B. einer Bank) und nicht um die chancenorientierte Betrachtung des
   Eigenkapitalinvestors. Das heißt, die Einschätzung einer Kreditvergabe wird immer
   unter dem größtmöglichen Risiko gegeben.

 

Unternehmensbewertung

Die Anlässe für eine Unternehmensbewertung sind vielfältig:

Neben Unternehmens- bzw. Anteilskauf sind es oftmals erb- oder familienrechtliche Auseinandersetzungen, die eine Wertermittlung erfordern.

 

Über die Höhe eines Unternehmenswerts gibt es naturgemäß unterschiedliche Sichten. Während der Erwerber einen möglichst geringen Kaufpreis zahlen möchte, hat der Verkäufer ganz andere Vorstellungen über den Kaufpreis: Der Unternehmer überschätzt häufig den Wert seines Unternehmens. Das ist nachvollziehbar und verständlich, da er in das Unternehmen viele Jahre der Mühe und Arbeit eingebracht hat. Allerdings führt die Wertüberschätzung zu einer doppelten Gefahr für das Unternehmen.

Einmal wird es schwierig sein, einen Nachfolger zu finden, der bereit und in der Lage ist, den hohen Kaufpreis zu zahlen. Zum anderen besteht die Gefahr, dass sich der Nachfolger bei einem überhöhten Kaufpreis und den damit verbundenen Finanzierungskosten wirtschaftlich übernimmt bzw. die Kapitaldienstfähigkeit des Unternehmens überschritten wird. Viele der Firmenzusammenbrüche nach Übernahmen sind auf einen überhöhten Kaufpreis zurückzuführen.

 

Nicht nur betriebliche Werte zählen:

In die Verkaufsverhandlungen fließen neben den objektiven Kriterien auch die subjektiven Wertvorstellungen der Vertragsparteien mit ein. Bei der Kaufpreisermittlung spielen somit nicht nur der Unternehmenswert bzw. die betrieblichen Faktoren eine wichtige Rolle, sondern auch außerbetriebliche Faktoren wie z. B. die Notwendigkeit einer Altersversorgung des Verkäufers.

 

Methoden der Unternehmensbewertung

Wie bei jeder Ware entscheiden Angebot und Nachfrage über die Höhe des Preises. Im konkreten Einzelfall spielt dann natürlich noch das Verhandlungsgeschick des Käufers und Verkäufers eine ausschlaggebende Rolle. Um den Einstieg in die Verhandlung zu erleichtern, gehen beide von einer Verhandlungsbasis aus. Diese lässt sich über verschiedene Wege ermitteln: Es gibt kein allgemein verbindliches Verfahren. Die Rechtsprechung wendet beispielsweise die Ertragswertmethode an, wenn ausscheidende Gesellschafter abgefunden werden müssen. Familiengerichte berechnen wiederum für Zugewinnansprüche den Unternehmenswert aus der Hälfte von Substanz- und Ertragswert. An diese Vorgaben halten sich beauftragte Gutachter (i. d. R. Wirtschaftsprüfer).

 

Für die Unternehmensbewertung existiert also eine Vielzahl von Methoden, die zu unterschiedlichen Werten für das Unternehmen führen. Dabei lassen sich die wesentlichen Methoden wie folgt unterscheiden:

 

: Vergleichswertverfahren

Was kosten die anderen? In Branchen, in denen Unternehmensübertragungen vergleichbarer Unternehmen häufig sind, z. B. freiberufliche Praxen, Gastronomie-Betriebe, Brauereien, Reinigungen usw., werden als Verhandlungsbasis meist die Preise bisheriger Transaktionen herangezogen. Die Daten werden dabei von branchengleichen Unternehmen herangezogen, die ähnliche oder fast deckungsgleiche Kennziffern aufweisen. Die Daten können über die entsprechenden Verbände, Kammern oder spezialisierte Unternehmensberater ermittelt werden. Vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen ist die Preisermittlung über Vergleichsdaten üblich.

 

: Ertragswertmethode

Die (zukünftigen) Gewinne des Unternehmens stehen im Vordergrund. Diese Herangehensweise spielt beim Unternehmenskauf bzw. -verkauf die wichtigste Rolle. Im Vordergrund steht die zukünftige Ertragskraft des Unternehmens. Auch für Banken hat dieser Aspekt wesentlich mehr Bedeutung als die Unternehmenssubstanz: Denn nur eine entsprechende "Verzinsung" des Kaufpreises in Form zukünftiger Unternehmensgewinne bietet die Sicherheit, dass der Nachfolger das zur Kaufpreisfinanzierung aufgenommene Darlehen inklusive Zinsen auch zurückzahlen kann.

 

: Discounted-Cashflow-Methode (DCF-Methode)

Es handelt sich hierbei um eine Variante der Ertragswertmethode. Sie wird vor allem bei größeren (börsennotierten) Gesellschaften angewandt. Sie ist als Argumentationshilfe und für Entscheidungen geeignet, weniger jedoch für Schiedswerte. Im Unterschied zum Ertragswertverfahren werden hier nicht die zukünftigen Gewinne, sondern es wird der zukünftige Cashflow zu Grunde gelegt. Der Cashflow zeigt an, wie viel eigenerwirtschaftetes Geld dem Unternehmen für Investitionen, Kredittilgung, Steuern, Ausgleich von Liquiditätsengpässen usw. zur Verfügung steht.

 

: Substanzwertmethode

Der Wert der einzelnen Vermögensgegenstände wie z. B. Grundstücke, Maschinen und Vorräte steht im Vordergrund. Das Substanzwertverfahren spielt bei der Unternehmensbewertung eine untergeordnete Rolle, da es nichts über die zukünftigen Erträge aussagt. Es ergibt in erster Linie einen Hilfswert, der zur Ermittlung des Finanzbedarfs für die Ertrags- bzw. Einnahmenüberschussrechnung dient. Außerdem hat die Substanz Bedeutung für die Besicherung von Bankdarlehen.

 

: Kombination von Ertrags- und Substanzwertverfahren

In der Praxis werden Ertragswert- und Substanzwertverfahren meist kombiniert, wobei der Ertragswert in der Regel zu 90 Prozent den Kaufpreis bestimmt, der Substanzwert dagegen nur zu 10 Prozent. Eine Ausnahme bilden Unternehmen, deren Substanz tatsächlich von besonders hohem Wert ist wie beispielsweise Immobiliengesellschaften.

 

Welche Methoden zur Kombination der beiden Verfahren angewandt werden, ist sehr verschieden. Auch wenn für Banken allgemein die Ertragskraft eines Unternehmens entscheidend ist, so wird die Einschätzung der zukünftigen Erträge oder die Berücksichtigung der Unternehmenssubstanz doch von Bank zu Bank unterschiedlich gehandhabt.

 

Ein ganz anderer Wert, nämlich der Verkehrswert, dient wiederum als Grundlage zur Berechnung von Pflichtteilsansprüchen oder Abfindungsansprüchen für weichende Gesellschafter, wenn also ein Erbe wegen einer qualifizierten Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag nicht Gesellschafter werden kann.

 

: Weitere Verfahren (nicht vollständig)

 

Multiplikatorverfahren für freie Berufe (Steuerberater, Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten). Der Kaufpreis wird ermittelt, indem der Umsatz mit einem branchenüblichen Faktor multipliziert wird.

 

Übergewinnmethode, wenn für Bilanzierungszwecke die Wertansätze der einzelnen Aktiva und Passiva benötigt werden.

 

Liquidationswert, wenn einzelne Vermögenswerte verkauft werden. Es handelt sich um den Wert zum Zeitpunkt der Liquidation (Zerschlagung) des Unternehmens.

 

Stichtagsprinzip, bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere Beendigung der Zugewinngemeinschaft. Anfangs- und Endvermögen werden zu einem bestimmten Stichtag ermittelt.

 

Welche Bewertungsmethode ist die richtige?

Welche Bewertungsmethode letztlich im konkreten Fall angewandt wird, entscheiden die Branche, der Markt – also Angebot und Nachfrage – und nicht zu vergessen: die Banken, die den Unternehmenskauf finanzieren. Wann welches Bewertungsverfahren angewendet wird, hängt vom Bewertungszweck, der Unternehmensgröße und vom vorhandenen Datenmaterial ab. Die Rechtsprechung wendet beispielsweise die Ertragswertmethode an, wenn ausscheidende Gesellschafter abgefunden werden müssen.

Familiengerichte berechnen wiederum für Zugewinnansprüche den Unternehmenswert aus der Hälfte von Substanz- und Ertragswert. Die Handwerks-, Industrie- und Handelskammern und Branchenverbände informieren mit Kennzahlen und Hinweisen über branchenübliche Verfahren.

 

Wichtig: Wird die Unternehmensübertragung über Kredite finanziert, muss sichergestellt sein, dass dem Nachfolger genügend "Luft" bleibt, um Zins- und Tilgungszahlungen sowie alle weiteren unternehmerischen Verbindlichkeiten zu begleichen. Banken achten bei ihrer Kreditentscheidung vor allem auf die Ertrags- und die damit verbundene Kapitaldienstfähigkeit des Unternehmens. Dies muss bei den Preisverhandlungen berücksichtigt werden.


Risikomanagement

Risiken erfassen, analysieren, reporten

Nicht nur die Pflicht zur Risikoberichterstattung im Rahmen des Lageberichts macht ein System zur Risikofrüherkennung und -überwachung unumgänglich. Jedes Unternehmen ist ständig einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die oft unterschätzt werden. Ein Schaden kommt teuer zu stehen, im schlimmsten Fall kann er existenzvernichtend sein. Deshalb sollte ein Risikomanagement ein Bestandteil ordnungsgemäßer Geschäftsführung sein.

 

: Möchten Sie auch Antworten zu folgenden Fragen?
: Welchen Risiken ist mein Unternehmen heute und künftig ausgesetzt?
: Welche Risiken gefährden den Fortbestand meines Unternehmens?
: Könnten sich mehrere kleine Risiken "aufschaukeln"?
: Weiß jeder Verantwortliche in meinem Unternehmen, was er zu tun hat?
: Wie kann ich Risiken vermeiden oder den Schaden begrenzen?
: Wie kann ich meine Haftung begrenzen und mein Privatvermögen schützen?


Mit dem Aufbau eines Risikomanagementsystems in Ihrem Unternehmen liefern wir Ihnen kompetente Antworten, wirtschaftliche Entscheidungshilfen und Handlungsempfehlungen für mehr Sicherheit in der Zukunft


: frühzeitiges Erkennen und Abwenden von kritischen Unternehmenssituationen
: aktive Zukunftssicherung durch Entwicklung und Umsetzung einer Risikostrategie
: Senkung der Risikokosten
: Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen (KonTraG)
: Erfüllung der Sorgfaltspflichten
: den Ausschluss des Haftungsrisikos als Geschäftsführer/Vorstand/Aufsichtsrat
: Verbesserung der Wettbewerbssituation
: Steigerung des Unternehmenswertes
: Verbesserung der Ausgangssituation im Bankengespräch/beim Kapitalgeber

 

Wichtig in diesem Zusammenhang:
Das Verhältnis von Aufwand und Nutzen muss passen!

Daher hat die Einführung eines Risikomanagementsystems angemessen und effizient zu erfolgen durch Standardisierung, (Teil-)Outsourcing und passende Werkzeugunterstützung.

Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema: team@strumberger.com


Compliance

Was bedeutet Compliance?

Unter Compliance wird die Einhaltung aller für das Unternehmen geltenden gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Regelwerke verstanden. Der Begriff wurde aus der angelsächsischen Rechtsterminologie in unser Wirtschaftsrecht übernommen.

 

Warum Compliance?

Rechtsverstöße von Geschäftsleitung und Mitarbeitern stellen zunehmend ein wirtschaftliches Risiko für die Unternehmen dar. Das zeigt sich durch die steigenden Haftungsrisiken für Unternehmen. Diesen Haftungsgefahren kann durch eine vorbeugende Unternehmensorganisation begegnet werden.

 

Wie kann Compliance praktisch umgesetzt werden?

Grundsätzlich ist der Vorstand bzw. der Geschäftsführer für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch das Unternehmen verantwortlich. Mit wachsender Unternehmensgröße wird es für die Geschäftsleitung in der Praxis zunehmend schwieriger, allein die Einhaltung aller Regelungen zu überwachen. In diesem Fall ist ein System zu schaffen, das diese Aufgaben übernimmt.

Grundsätzlich ist diese Aufgabe delegierbar. So kann sie auf einzelne Geschäftsleitungsmitglieder bzw. auf Mitarbeiter übertragen werden.

 

Wo finden sich relevante (Compliance-)Themen?

: Bestechlichkeit und Korruption
: wettbewerbswidriges Handeln
: steuerstrafrechtliche Delikte
: Untreue
: Gesellschaftsrecht
: Eigene Vertragswerke
: Buchführungspflichten
: Arbeitsrecht (Arbeitnehmer, Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz ...)
: Sozialversicherung
: Datenschutz

Besondere Herausforderungen an die Compliance ergeben sich,
wenn das Unternehmen sich in eine Krise bewegt:

: Kapitalerhaltungsgrundsätze
: Insolvenzproblematik


Sprechen Sie mit uns: team@strumberger.com