Steuerberatung

Ganzheitliche strategische Steuerberatung

Beratung auf den Punkt gebracht

Damit es keine bösen Überraschungen mit dem Finanzamt gibt, ist es wichtig, die richtigen Grundlagen für die Steuerplanung zu erarbeiten. Nicht nur bei den Einnahmen, sondern auch bei den Abgaben (Steuern) ist die Strategie entscheidend.


Seit 1950 berät unsere Kanzlei Unternehmen jeder Größenordnung und Gesellschaftsform und ist unterstützend bei der Steuerplanung und Deklaration tätig. Entscheidend ist der ganzheitliche Ansatz: Nach dem Motto "Gebe niemals einen wirtschaftlichen Vorteil zugunsten eines steuerlichen auf" sehen wir die Steuerberatung als integrierten Bestandteil der Unternehmensplanung bzw. der persönlichen und gesellschaftlichen Zielsetzung.

 

Unsere steuerlichen Beratungsschwerpunkte:

: Steuerplanung
: Gestaltungsberatung
: Existenzgründungsberatung
: Bilanzstrategie
: Gutachterliche Tätigkeit
: Tax-Due-Diligence
: Lohn- und Gehaltsmanagement
: Gesellschaftsrechtliche und steuerliche Gestaltung
: Vorweggenommene Erbfolge

: Unternehmensnachfolge

: Unternehmenskauf

 

Gestaltungsberatung

: Möchten Sie als Existenzgründer ein Unternehmen gründen?

: Möchten Sie einen Partner mit aufnehmen und an Ihrem Unternehmen beteiligen?
: Suchen Sie Lösungen für Investoren um Ihr Geschäft zu erweitern?
: Arbeiten Sie an einem neuen Geschäftsmodell oder befinden Sie sich
   in einer anderen Phase der Unternehmensentwicklung?

: Planen Sie Ihren Vermögensaufbau und stellen Sie sich die Frage, ob ein Sachwert,
   eine Versicherung oder ein sonstiges Investment für Sie das Richtige wäre?

Alle diese Themen haben neben den persönlichen, wirtschaftlichen und unternehmerischen Herausforderungen vor allem ein gemeinsames Thema: die unterschiedlichen Auswirkungen auf die Steuern.

 

Insbesondere wenn sich hier alternative und Wege zeigen, sind die steuerlichen Auswirkungen oft elementarer Natur. Dies erfordert eine exakte Planung hinsichtlich jeder betroffenen Steuerart. Und immer unter der bereits genannten Prämisse, dass hier niemals ein wirtschaftlicher Vorteil durch einen steuerlichen Vorteil aufgegeben werden soll.

 

Doch die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte zeigen, dass intelligente Steuerplanung, sofern sie ganzheitlich angesetzt wird, der beste Garant für Wertschöpfung ist. Die ersparte Steuer hat ihren Anteil daran, ist aber niemals die Hauptursache.

 

Und letztlich zählt im wirtschaftlichen Kontext ja doch nur das eine: der geschaffene Wert.

 

Sprechen Sie mit uns über Ihre Pläne, die steuerliche Umsetzung übernehmen wir: team@strumberger.com

Tax Due Diligence

Möchten Sie ein Unternehmen kaufen oder sind Sie in der Vorbereitung Ihr eigenes Unternehmen zu verkaufen? Im Rahmen des erforderlichen Risikomanagements ist es unbedingt erforderlich, die steuerlichen Grundlagen, Risiken, aber auch Chancen zu ermitteln.


Due Diligence wird definiert als sorgfältige informationsbasierte Analyse, Prüfung und Beurteilung eines Objekts (Unternehmens). Anwendung findet sie in aller Regel im Vorfeld einer Unternehmensakquisition (Due Diligence) oder bei der Verkaufsvorbereitung (Vendor Due Diligence).


Zielsetzungen sind Erkenntnisse über

: Chancen und Risiken
: Marktposition und -aussichten
: Wettbewerbsfähigkeit und Verbesserungspotenzial
: Synergiepotenziale und Integrationskonzept
: Businessplan und Beurteilung

 

Grundsätzliche Due-Diligence-Typen beziehen sich auf

: Strategie
: Bilanz und Steuern
: Rechtliche Komponenten
: Umweltbezug
: Human Resources

 

Mit der Tax Due Diligence verfolgen wir das Ziel, möglichst diejenigen steuerlichen Daten und Informationen zu beschaffen, die für eine steuerliche Risikoanalyse im Hinblick auf die Planung und Durchführung des Unternehmenskaufs als solchem einerseits und für die steuerliche Einschätzung des Zielunternehmens nach Erwerb andererseits erforderlich sind.

 

So werden alle Unterlagen, Korrespondenzen, Prüfungsberichte und Verwaltungsakte gesichtet und auf Risikopotenzial hinsichtlich etwaiger steuerlicher Risiken durchleuchtet. Auswirkungen werden analysiert und dargestellt.

 

Dadurch gewinnen Sie einen Überblick über die zurückliegenden Vorgänge, Entscheidungen und Gestaltungen, die gerade im steuerlichen Bereich oftmals langfristige Wirkung zeigen. So können die vor vielen Jahren getroffenen Entscheidungen elementare Auswirkungen irgendwann in der Zukunft haben. Diese Tatsachen müssen bei der Bewertung des Unternehmens mitberücksichtigt werden.

Sprechen Sie mit uns: team@strumberger.com


Gutachterliche Tätigkeit

Bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten erstellen wir fachliche Gutachten zu den Themen Steuern, Jahresabschluss und Buchhaltung.

Sprechen Sie mit uns: team@strumberger.com

Lohn- und Gehaltsmanagement

Die rechtlichen Grundlagen bei der Lohnsteuer sind ebenso wie die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen zwischenzeitlich zu einer sehr komplexen und unübersichtlichen Thematik angewachsen.


Die Lohn- und Gehaltsabrechnung als direkte Verbindung zu den Mitarbeitern ist Vertrauenssache. Genauigkeit, Pünktlichkeit und umfassende Beratung sind hier die Erfolgsfaktoren.

Neben den Lohn- und Gehaltsabrechnungen kümmern wir uns um:

: die Lohnsteueranmeldung
: Sozialversicherungsnachweise
: sämtliche Korrespondenz
: Antragsverwaltung bei allen einschlägigen Behörden
: lohnsteuerliche Optimierung
: Verwaltung von Personalunterlagen

 

Sollten Sie Bedarf im Bereich Personalmanagement haben, sprechen Sie uns bitte direkt an. team@strumberger.com

Private Steuererklärungen

Beratung auf den Punkt gebracht

Die Detailfragen bei der Erstellung einer Einkommensteuererklärung steigen stetig. Hier die Übersicht zu behalten zwischen der sich immer schneller verändernden Steuergesetzgebung und der einschlägigen Rechtsprechung, wird immer schwieriger.

 

Recht zu haben und das Recht auch durchzusetzen ist oftmals eine große Herausforderung. Dazu benötigt man Profis, die "das Spiel" kennen.

 

Trotz umfangreicher Steuersoftware bleiben immer wieder Fragen übrig, die sich nicht durch allgemeine Darstellungen klären lassen.


Es gibt umfangreiche Untersuchungen zu der Tatsache, dass ein Großteil der Einkommensteuerbescheide (insbesondere die, die ohne professionelle Hilfe erstellt wurden) fehlerhaft ist. Werden die Fehler erkannt und die Chancen eines Rechtsbehelfs abgewogen?


Oftmals sind es nicht einmal die falschen Bescheide, sondern solche, in denen wesentliche Angaben fehlen, die zu einer Steuerentlastung führen würden.


Daher ist es ratsam, bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung den Fachmann zu kontaktieren. Sprechen Sie mit uns: team@strumberger.com