Beiratstätigkeit
Jede Aktiengesellschaft, unabhängig von ihrer Größe, muss einen Aufsichtsrat berufen. Nach dem Aktiengesetz ist es
die Aufgabe des Aufsichtsrats, die Geschäftsführung zu überwachen.
Diese Aufgabe wird durch den Deutschen Corporate Governance Kodex erweitert, laut dem es Aufgabe des Aufsichtsrats
sei, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig zu beraten und zu überwachen.
Immer mehr mittelständische Unternehmen, insbesondere in der Rechtsform einer GmbH, gehen freiwillig dazu über, einen
Aufsichtsrat oder Beirat zu installieren. Das hat weniger mit dem Misstrauen gegenüber evt. Fremdgeschäftsführers zu tun
als vielmehr mit der strukturierten Nutzung von Kompetenz und Erfahrung.
Aufsichtsräte bzw. Beiräte sind keine besseren Unternehmer oder Geschäftsführer.
Es ist vielmehr die gezielte Zusammensetzung der beruflichen, menschlichen und unternehmerischen Erfahrung aus verschie-
denen Disziplinen, die genutzt werden kann. Nicht selten kann der Beirat in kleinen Unternehmen die Funktion übernehmen,
die Unternehmensberater in größeren Gesellschaften haben.
Das heißt der operativen Geschäftsleitung steht eine Ressource zur Verfügung, die den Blick von außen mitbringt und aufgrund
ihrer Unabhängigkeit auch in der Lage ist, unangenehme Wahrheiten anzusprechen.
Unser Angebot
Die Qualifikation von Peter Strumberger zum Aufsichtsrat für den Mittelstand wurde 2010 vom TÜV Süd zertifiziert. Nutzen Sie
die Kombination aus Fachkompetenz und langjähriger unternehmerischer Erfahrung.
Sprechen Sie mich an: p.strumberger@strumberger.com