Rechnungswesen der Zukunft

 

Jahresabschluss

 

Die Anforderungen an die Erstellung des Jahresabschlusses sind in den letzten Jahren sukzessive gestiegen.

 

So sind nun speziell für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen, zusätzliche Dokumentationspflichten
und Bescheinigungen zu erstellen, die Sie als Unternehmer nicht nur im Insolvenzfall vor drohenden Haftungsrisiken
bewahren.

Durch zusätzliche Auswertungen wie z. B. die Kapitalflussrechnung oder aber Mehrjahresvergleiche wird die Transparenz
und Aussagekraft der Unternehmenszahlen erhöht.

 

Die Qualität des Jahresabschlusses verschafft letztlich auch bessere Chancen bei der Unternehmensfinanzierung, egal ob
es sich um einen Bankkredit handelt oder um alternative Finanzierungsformen wie z. B. durch Investoren.

 

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) hat der Gesetzgeber die größte Bilanzrechtsreform seit
über 25 Jahren vorgenommen. Darin wurden viele handelsrechtliche Wahlrechte abgeschafft und neue Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften geschaffen.

 

Dadurch wird in den meisten Fällen neben der Handels- auch eine Steuerbilanz zu erstellen sein. Das bietet nun viele neue
Möglichkeiten bei der Bilanzplanung. So muss die anvisierte bilanzielle Steuerminimierung nicht unbedingt einer Ausschüt-
tungsmaximierung entgegenstehen.

 

Der Jahresabschluss darf kein Paket sein, das viele Monate nach Ablauf des Jahres erstellt wird und dann Überraschungen
bietet, mit denen nicht gerechnet wurde. Sondern es handelt sich hierbei um den formellen Abschluss des Wirtschaftsjahres.
Das Jahresergebnis ist keine Überraschung mehr, da es sich aus den unterjährigen Monats- oder Quartalsabschlüssen
transparent entwickelt hat.

 

Die Basis für jeden Jahresabschluss stellt die Finanzbuchhaltung dar. Sofern bereits unterjährig aktuelles und fundiertes
Zahlenmaterial zur Verfügung steht, kann auch kurzfristig eine aussagekräftige Zwischenbilanz erstellt werden. Das ist oft-
mals die Grundlage für die Kreditvergabe durch die Banken.

 

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